Letzte Ă„nderung: 16. April 2012

Aufgaben und Ziele

Forschungszentrum Umweltrecht e.V. (FZU)

Der eingetragene, gemeinnützige Verein "Forschungszentrum Umweltrecht e.V." mit Sitz in Berlin wurde im Frühjahr 1996 von Juristen aus der Wissenschaft sowie der richterlichen und der anwaltlichen Praxis gegründet. Dem waren vielfältige einschlägige Forschungen und Veranstaltungen an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin vorausgegangen. Die satzungsmäßige Aufgabe des Vereins ist es, das deutsche, europäische, ausländische und internationale Umweltrecht zu erforschen, zu erörtern und seine praktische Anwendung zu fördern. Dabei sollen insbesondere auch interdisziplinäre Ansätze verfolgt werden, um den Gedankenaustausch zwischen der Rechtswissenschaft, den Naturwissenschaften und den umweltbezogenen Forschungszweigen anderer Wissenschaften zu befördern. Eine Kooperation mit juristischen, naturwissenschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Institutionen gleicher oder ähnlicher Zielsetzung ist ausdrücklich angestrebt. Der Verein nimmt seine Aufgaben in wissenschaftlicher Unabhängigkeit wahr.

 

Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen und als gemeinnützig anerkannt.

 

Das Umweltrecht hat sich seit 1970 - als relativ junge Rechtsmaterie - in kurzer Zeit zu einem eigenem umfangreichen Rechtsgebiet etabliert und nicht nur in der wissenschaftlichen Behandlung, sondern insbesondere auch in der juristischen Praxis stark an Bedeutung gewonnen. Trotz - oder wegen - der zwischenzeitlich erfolgten ausgiebigen Durchnormierung im deutschen öffentlichen Recht ist die Anzahl der in diesem Gebiet auftretenden Rechtsfragen nicht kleiner geworden. Das Umweltverfassungsrecht (insbes. Art. 20a GG) und vor allem das ausgedehnte Umweltverwaltungsrecht werfen eine große Anzahl von grundsätzlichen Fragen wie auch von Detailproblemen auf, die einer vertieften wissenschaftlichen Behandlung bedürften. Hinzu treten neue Entwicklungen in anderen Rechtsbereichen. So sind - neben Umwelthaftungs- und Umweltstrafrecht - mittlerweile auch Ansätze einer "Ökologisierung" z.B. des Wettbewerbs- und Kartellrechts sichtbar geworden. Auch die Rolle des Umweltschutzes bei der Gestaltung des Steuer- und Abgabenrechts (und umgekehrt) wächst weiter. In Zeiten wirtschaftlicher Schwierigkeiten stellt sich aber auch die grundsätzliche Frage nach der Stellung des Umweltschutzes innerhalb der Rechts- und Wirtschaftsordnung neu.


Das verstärkte Engagement der Europäischen Union, das sich in z.T. sehr grundsätzlicher und einschneidender Weise auf die nationale Rechtsordnung auswirkt, bedarf weiterer wissenschaftlicher Aufarbeitung. Viel zu wenig rezipiert sind in Deutschland zudem ausländische Umweltrechtsordnungen, die auch für das nationale Recht wesentliche Anstöße und Impulse geben könnten - etwa in der Frage der Kodifizierung des Umweltrechts. Spätestens seit der Konferenz von Rio de Janeiro 1992 ist schließlich auch der staatenübergreifende völkerrechtliche Umweltschutz in das Zentrum des fachlichen Interesses getreten.

 

Der Verein "Forschungszentrum Umweltrecht e.V." hat es sich zum Ziel gesetzt, an der Lösung umweltrechtlicher Fragestellungen von praktischer wie auch grundsätzlicher Bedeutung mitzuwirken. Er läßt sich dabei von den Prinzipien der wissenschaftlichen Innovation und Präzision, der fachlichen Gründlichkeit und der juristischen Objektivität leiten. Der Verein soll sich in institutionalisierter Form und in unvoreingenommener Weise mit grundsätzlichen Fragen aus den angesprochenen Rechtsgebieten, aber auch mit aktuellen Einzelfragen befassen. Dies kann in Form von Studien, Aufsätzen, Monographien, Dokumentationen und Gutachten, aber auch in Form von Tagungen und Symposien geschehen. Damit sollen nicht nur Antworten auf aktuelle umweltrechtliche Fragen gesucht und gegeben werden. Der Verein hat darüber hinaus auch das Ziel, durch seine Arbeit zugleich einen auch rechtspolitischen Beitrag zu der künftigen Entwicklung des Umweltrechts zu leisten.

 

Der Verein nimmt seine Aufgaben in wissenschaftlicher Unabhängigkeit wahr. Die Gemeinnützigkeit des "Forschungszentrums Umweltrecht e.V." ist anerkannt. Seinen Sitz hat der Verein in eigenen Räumen der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin, Hausvogteiplatz 5-7, 10117 Berlin. Der Verein errichtet eine alle angesprochenen Aspekte des Umweltrechts umfassende Bibliothek, die auch den Mitgliedern des Vereines zur Benutzung offenstehen soll. Angesichts der schweren Finanzkrise der Universitäten, die auch gerade den Bibliotheksbestand trifft, erscheint eine solche, ständig aktualisierte Bibliothek als dringend notwendig. Darüber hinaus sollen aus den Mitteln des Vereins insbesondere wissenschaftliche Mitarbeiterstellen finanziert werden, die den Verein bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen.

 

Das FZU ist ein Baustein der Forschungsplattform Recht (FPR) an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin. Die Arbeit des Vereins findet in enger Kooperation mit dem Forschungszentrum Technikrecht e.V. (FZT), dem Forschungszentrum Katastrophenrecht e.V. (FZK) sowie dem Institut für Gesetzgebung e.V. (IGV) statt, deren wissenschaftlicher Leiter und Präsident Prof. Dr. Michael Kloepfer ist.