Letzte Ă„nderung: 30. Januar 2012

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Am 6. August 2009 ist das Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege verkündet worden. Mit der Neuregelung wird die Ersetzung des geltenden Rahmenrechts des Bundes durch Vollregelungen, die Vereinfachung und Vereinheitlichung des Naturschutzrechts mit dem Ziel, die Verständlichkeit und Praktikabilität dieser Rechtsmaterie zu verbessern, die ausdrückliche Benennung der allgemeinen Grundsätze des Naturschutzes, die Umsetzung verbindlicher EG-rechtlicher Bestimmungen durch bundesweit einheitliche Rechtsvorschriften sowie die Überführung bisher in Landesrecht normierter Bereiche des Naturschutzrechts in Bundesrecht, soweit ein Bedürfnis nach bundeseinheitlicher Regelung besteht, bezweckt. Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist als Artikelgesetz ausgestaltet. Es enthält u.a. in Artikel 1 das neu gefasste Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG).