Letzte Ă„nderung: 16. April 2012

Energierecht

Die Entwicklung des Energierechts ist derzeit vor allem von dem beschlossenen Atomausstieg zum Jahr 2022, dem Erfordernis der Steigerung des Anteils an erneuerbaren Energien am Energiemix in der Bundesrepublik Deutschland und dem Problem der Versorgungssicherheit geprägt. Derzeit wird deshalb vor allem über die Höhe der Vergütung für die Einspeisung von Solarstrom in das Stromnetz (Informationen der Bundesregierung finden Sie hier) und die Möglichkeiten des Netzausbaus debattiert.

 

Der Bundestag hat am 29. März 2012 Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) insbesondere zur Anpassung der Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen beschlossen. Den Gesetzesentwurf finden Sie hier. Den Bundesrat hat das Gesetz noch nicht passiert. Dieser wird das Gesetz voraussichtlich Anfang Mai 2012 beraten.