Letzte Ă„nderung: 30. Januar 2012

Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt (RGU)

Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Am 11. August 2009 ist das Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt – RGU) verkündet worden. Das Artikelgesetz enthält die Änderung einer Vielzahl von Gesetzen. Mit dem RGU wird bezweckt, Rechtsvorschriften des geltenden Bundesrechts, die keine praktische Wirkung mehr entfalten, mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben und eine Rechtsbereinigung von Bundesrecht, welches auf der früheren Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes beruht, zu betreiben.