Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts
Am 6. August 2009 ist das Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts verkündet worden. Mit der Neuregelung wird die Ersetzung des geltenden Rahmenrechts des Bundes durch Vollregelungen, die Systematisierung und Vereinheitlichung des Wasserrechts mit dem Ziel, die Verständlichkeit und Praktikabilität der komplizierten und unübersichtlichen Wasserrechtsordnung zu verbessern, die Umsetzung verbindlicher EG-rechtlicher Bestimmungen durch bundesweit einheitliche Rechtsvorschriften sowie die Überführung bisher in Landesrecht normierter Bereiche der Wasserwirtschaft in Bundesrecht, soweit ein Bedürfnis nach bundeseinheitlicher Regelung besteht, bezweckt. Das Gesetz zur Neureglung des Wasserrechts ist als Artikelgesetz ausgestaltet. Es enthält u.a. in Artikel 1 das neu gefasste Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG).
- Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts
BGBl. I, 2585 vom 06.08.2009 - Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts - mit Begründung
BT-Drucks. 16/12275 vom 17.03.2009